Das regionale Zentrum für Zusammenstellung und soziale Unterstützung in der Oblast Wolynien hat begonnen, Einberufungsbescheide per Post zu versenden.


Das regionale Zentrum für Zusammenstellung und soziale Unterstützung in der Oblast Wolynien hat mit dem Versand von Einberufungsbescheiden an Reservisten und Wehrpflichtige per Post begonnen. Dies wurde von der Pressesprecherin des regionalen Zentrums Uljana Krawtschuk in einem Kommentar für 'Suschilne' bekannt gegeben.
Die Einberufungsbescheide werden per Einschreiben an die Adresse gesendet, die der Wehrpflichtige angegeben hat oder an seinem letzten Wohnsitz.
Nach Angaben der Pressesprecherin gilt der Tag des Empfangs des Einschreibens als Bestätigung der Zustellung des Einberufungsbescheids. Das Dokument des Postbetreibers wird dies belegen.
'Auch wenn der Adressat aus irgendeinem Grund den Einberufungsbescheid nicht abholen konnte, wird ein solcher Einberufungsbescheid (per Einschreiben gesendet) ordnungsgemäß als zugestellt angesehen', bemerkte Krawtschuk.
Im regionalen Zentrum wurde auch mitgeteilt, dass Wehrpflichtigen, die nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums nach Erhalt des Schreibens im Zusammenstellungscenter erscheinen, Verwaltungsstrafen drohen. Die örtlichen Zentren senden die Verfügung über die Verhängung der Geldstrafe per Einschreiben.
Es sei daran erinnert, dass das Ministerium für Sozialpolitik erläutert hat, warum das Zentrum nicht die Informationen über die Behinderung im Register 'Oberig' sieht.
Wie bereits berichtet, können territoriale Zentren für Zusammenstellung und soziale Unterstützung selbst reservierte Personen mobilisieren, wenn sie nicht über ihre Reservierung informiert haben.
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