Dienste der DFTG - befreit das von der Einberufung?.


Die Teilnehmer der freiwilligen Territorialverteidigungsgruppen (DFTG) haben keinen Status als Soldaten. Diese Bürger unterliegen der militärischen Einberufung ebenso wie andere Wehrpflichtige.
Dies erklärte die Anwältin und Leiterin der Anwaltskanzlei Anna Daniel in einem Kommentar gegenüber ICTV.
Was ist DFGT?
Die freiwilligen Territorialverteidigungsgruppen sind Einheiten, die von den lokalen Einwohnern nach eigenem Wunsch gegründet werden. Jeder Interessierte kann sich diesen Gruppen anschließen. Die DFTG-Einheiten helfen, die Ordnung aufrechtzuerhalten, unterstützen die Verteidigungskräfte und können strategische Objekte bewachen. Diese freiwilligen Helfer haben keinen offiziellen Status als Soldaten, unterstehen jedoch dem Kommando der Territorialverteidigung.
Mobilisierung der DFTG-Teilnehmer
Wie in der Antwort auf die Anfrage von Fakt ICTV im Verteidigungsministerium mitgeteilt wurde, bedeutet die Teilnahme an der freiwilligen Formation nicht, dass man von der Wehrpflicht befreit ist. Es handelt sich sowohl um den Wehrdienst als auch um die Einberufung während der Mobilisierung.
Die Anwältin Anna Daniel betont, dass Mitglieder der DFTG, die gesundheitlich dienstfähig sind und über eine entsprechende militärische Spezialität verfügen, in die Reihen der Territorialverteidigungskräfte oder anderer Verteidigungseinheiten einberufen werden können. Die Einberufung der DFTG-Teilnehmer erfolgt nach territorialen Prinzipien: Wehrpflichtige werden den Einheiten zugewiesen, die in der Region tätig sind, in der sie wohnen.
Wir erinnern daran, dass die Mobilisierung und der Kriegszustand in der Ukraine um weitere 90 Tage verlängert wurden. Es handelt sich um den Zeitraum vom 7. August bis 5. November.
Außerdem haben wir berichtet, dass die Wehrpflichtigen während der Mobilisierung ständig ihre militärischen Identifikationsdokumente bei sich führen müssen. Bei Kontrollen können sie den Militärausweis oder vorläufige Bescheinigungen der Wehrpflichtigen vorzeigen.
Die Teilnehmer der freiwilligen Territorialverteidigungsgruppen haben keinen Status als Soldaten und unterliegen der militärischen Einberufung unter den gleichen Bedingungen wie andere Bürger mit militärischen Pflichten. Freiwillige, die an den Formationen teilnehmen, können während nationaler Mobilisierungen mobilisiert werden, unabhängig von ihrem Status. Das Militärkommando kann Mitglieder der freiwilligen Formationen unter den gleichen Regeln und Anforderungen einberufen, die auch für andere Wehrpflichtige gelten.
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