Das Verlustregister hat eine neue Kategorie eröffnet: Wie Ukrainer einen Antrag stellen können.


Das Verlustregister in der Ukraine ist bereit, zerstörtes Nichtwohnvermögen zu entschädigen
Die Pressestelle des Registers hat mitgeteilt, dass in der Ukraine Anträge auf Entschädigung für beschädigtes oder zerstörtes Nichtwohnvermögen angenommen werden. Eigentümer solcher Immobilien haben nun die Möglichkeit, eine Entschädigung für die Wiederherstellung des beschädigten Eigentums oder den vollständigen Wert der zerstörten Objekte zu erhalten.
Anträge können über 'Diia' eingereicht werden, indem man sich mit einer elektronischen Unterschrift im persönlichen Konto anmeldet. Im Antrag müssen Informationen über das Objekt angegeben, das Eigentumsrecht bestätigt, die Umstände des Schadens beschrieben und vorhandene Beweise für die Verluste beigefügt werden.
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Nach Einreichung des Antrags wird das Team des Registers die Überprüfung durchführen und den Antrag im System erfassen. Danach werden die Dokumente einer speziellen Kommission zur Entscheidung über die Gewährung von Entschädigungen übergeben.
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